Mietbedingungen/Preise:
Gästehaus mit ca. 135 qm, 1 Schlafzimmer sowie ein weiteres Doppelbett und ein Einzelbett, 2 Bäder, Wohnküche, eingezäumte Terrasse - insgesamt Schlafmöglichekiten für 5 Personen.Ein Gästebett und Schlafsofa stehen zusätzlich zur Verfügung.
Preise:
Preis pro Nacht für 2 Personen: 90,00 Euro, Mindestaufenthalt 1 Woche
Preis pro Nacht für 2 Personen: 100,00 Euro, Kurzaufenthalt bei Buchungen von 1 - 3 Nächten
Preis pro Nacht jede weitere Person wird mit 10,00 € pro Aufenthalt berechnet.
Hunde/Pferde:
Wohlerzogene Hunde sind herzlich willkommen und werden nicht extra berechnet! Es können nach Absprache auch mehrere Hunde mitgebracht werden.
Pferde auf Paddock oder Weide nach Absprache.
Bettwäsche etc.:
Handtücher, Bettwäsche und Küchenwäsche werden gestellt.
Endreinigung:
Einmalige Kosten für die Endreinigung belaufen sich auf 40,00 Euro.
An-und Abreise:
Anreise ab 16:00 Uhr; Abreise bis 11:00 Uhr
Zahlungsbedingungen:
Eine Anzahlung von 20% ist sofort, der Restbetrag bis spätestens 6 Wochen vor Anreise zu zahlen.
Stornierung und Aufenthaltsabbruch:
Storniert der Mieter die Buchung vor Mietbeginn, ohne einen Nachmieter zu benennen, sind die folgenden anteiligen Mieten zu zahlen:
Kündigung:
-bis 49 Tage vor Mietbeginn: 10 % des Mietpreises
-bis 35 Tage vor Mietbeginn: 30 % des Mietpreises
-bis 21 Tage vor Mietbeginn: 60 % des Mietpreises
-bis 14 Tage vor Mietbeginn: 90 % des Mietpreises
-ansonsten (später als 14 Tage vor Mietbeginn) 100 % des Mietpreises.
Gleichwohl ist der Vermieter bemüht, das Gästehaus anderweitig zu vermieten. Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet. Eine Stornierung bzw. Kündigung kann nur schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Tag des Zugangs der Erklärung bei dem Vermieter.
Haftung und Pflichten des Mieters
Die Wohnung, einschließlich der Möbel und aller weiteren Gegenstände, ist schonend zu behandeln. Der Mieter hat die ihn begleitenden und/oder besuchenden Personen zur Sorgsamkeit anzuhalten. Der
Mieter haftet für schuldhafte Beschädigungen des Mietobjekts, des Mobiliars oder sonstiger Gegenstände im Mietobjekt durch ihn oder ihn begleitende Personen. Mängel, die bei Übernahme des
Mietobjekts und/oder während der Mietzeit entstehen, sind dem Vermieter unverzüglich zu melden. Nach Ende der Mietzeit hat der Mieter die Wohnung geräumt und besenrein in einem ordnungsgemäßen
Zustand an den Vermieter zu übergeben.